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  • Impressum | Swiss Carpenter

    our impressum and legal notice, for our operations Impressum Verantwortlich für den Inhalt Firma: Swiss Carpenter GmbH Adresse: Weberstrasse 8, 8800 Thalwil Telefon: 044 722 18 28 Mobil: 078 805 57 58 E-Mail: info@swisscarpenter.com MwsT.: 309.886.820 Versichert durch: Versichert bei: Allianz Horgen Impressum Diese Seite verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch dieser Website dauerhaft oder temporär auf Ihrem Computer gespeichert werden. Zweck der Cookies ist insbesondere die Analyse der Nutzung dieser Website zur statistischen Auswertung und fortlaufenden Verbesserung. In Ihrem Browser können Sie Cookies in den Einstellungen jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren. Wenn Cookies deaktiviert sind, haben Sie möglicherweise keinen Zugriff auf alle Funktionen dieser Website. Rechtliche Hinweise Diese Website verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch dieser Website in Ihrem Computer dauerhaft oder temporär gespeichert werden. Zweck der Cookies ist insbesondere die Analyse der Nutzung dieser Website zur statistische Auswertung sowie für fortlaufende Verbesserungen. In Ihrem Browser können Sie Cookies in den Einstellungen jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren. Bei deaktivierten Cookies stehen Ihnen allenfalls nicht mehr alle Funktionen dieser Website zur Verfügung.

  • AGB | Swiss Carpenter

    General Terms and Conditions for Services of Swiss Carpenter GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Swiss Carpenter GmbH 2020 Geltungsbereich Für die Einbau- und Bauarbeiten, Renovationsarbeiten, Montagen, Reparaturen bei Kunden der Swiss Carpenter GmbH kommen die schriftlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. 2. Örtlicher Geltungsbereich Die Swiss Carpenter GmbH erbringt ihre Dienstleistungen grundsätzlich für Kunden mit Erbringungsort in der Schweiz. Die Swiss Carpenter GmbH hat ihren Sitz im Kanton Zürich in Thalwil. Insbesondere für Kunden ausserhalb vom Kanton Zürich ist zu beachten, dass der Hin- und Rückreiseweg der Swiss Carpenter GmbH auch vergütet werden muss. Genaue Angaben über die KM-Kosten können der jeweils aktuellen Preisliste entnommen werden. 3._wendbares Anwendbares Anwendbares Anwendbares Anwendbares Anwendbares Recht Es gilt das Werkvertragsrecht nach Art. 363ff. ODER., sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist. 4. Ein Auftrag für eine der oben genannten Dienstleistungen (Ziff. 1) der Swiss Carpenter GmbH kann mündlich oder schriftlich ausgestellt werden. Offerte nach Auftrag (Fixpreis) Der Vertrag wird mit einer Offerte durch die Swiss Carpenter GmbH bestätigt (Offerte gilt als Auftragsbestätigung). Die Offerte ist gültig für 30 Tage. Wird sie in dieser Zeit nicht abgelehnt und wird mit den Arbeiten vor Ablauf der 30 Tage begonnen, gilt der Vertrag als geschlossen. Servicearbeiten nach Aufwand (Stundensatz) Der Vertrag wird mit Auftragsbestätigung seitens Swiss Carpenter GmbH (per E-Mail oder durch Abgabe einer Auftragsbestätigung) oder durch Bezahlung einer Dienstleistung verbindlich. Widerrufsrecht Wird die Offerte nicht innert 30 Tagen abgerufen, so ist der Werkvertragszustand gekommen. Eine Annullierung der Bestellung ist schriftlich (Brief oder E-Mail) oder telefonisch bis drei Tage vor dem Beginn der vereinbarten Arbeiten möglich. Wird die Bestellung später annulliert, hat Swiss Carpenter GmbH das Recht, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 sowie allfällige unnütz gewordene Kosten bis zu maximal 100% des Dienstleistungspreises in Rechnung zu stellen oder von dem Betrag, welcher dem Kunden zurücküberwiesen wird, in Abzug zu bringen. 6. Preise Die Tarife werden Individuell zusammen gesetzt an Hand der Arbeiten. Es gelten die bei der Auftragserteilung geltenden Tarifabmachungen. Die Preisangaben für die Dienstleistungen verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer und weiterer gesetzlicher Abgaben. 7. Die Swiss Carpenter GmbH bietet verschiedene Zahlungsarten an. Alle Optionen sind auf der Website aufgeführt. Die Zahlung kann somit per Rechnung, EC Maestro, Visa, Mastercard, Twint, etc. erfolgen. 8. Bei Erstellung einer Offerte Bei Erstellung Einer Offerte ist der in der Rechnung stehende Betrag zu 50% im Voraus zu gleichen. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist unmittelbar nach Beendigung der Arbeit (bei Ablieferung des Werks), aber innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Arbeit zu bezahlen. Für Servicearbeiten nach Aufwand Es gilt eine stündliche Preisberechnung gemäss der aktuellen Preisliste. Die Rechnungsstellung erfolgt nach beendeter Arbeit und muss innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Arbeit erfolgen. 9. Kunden Hat der Kunde bei Fälligkeit weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann die Swiss Carpenter GmbH eine kurze Nachfrist setzen und nach deren ungenutztem Ablauf den Vertrag entschädigungslos auflösen. Die bis dahin erbrachten Leistungen müssen vollumfänglich bezogen werden. Die Swiss Carpenter GmbH hat das Recht, mit der Weiterführung der Arbeiten abzuwarten, bis die Zahlung veranlasst worden ist. Der Kunde trägt die durch den Zahlungsverkehr entstandenen Kosten. Mahngebühren 1. Mahnung 20.-- CHF 2. Mahnung 40.-- CHF 3. Mahnung 60.-- CHF 10. Prüfpflicht und Mängelrügen Der Kunde der Swiss Carpenter GmbH ist verpflichtet, die Arbeit nach Beendigung unverzüglich, innerhalb von 5 Tagen auf Mängel zu prüfen und dem Dienstleister zu melden. 11. Haftung von Swiss Carpenter GmbH Die Swiss Carpenter GmbH haftet für Werkmängel, die beim Ausführen ihrer Arbeit entstehen. Sie haftet nicht, wenn der Kunde selbst, eine Hilfsperson des Kunden oder ein vom Kunden beauftragter Dritter die Mängel verursacht haben. Der Kunde kann verlangen, dass die Mängel behoben werden (Nachbesserung). Die Firma und der Kunde vereinbaren dazu eine Frist. Können sterben Mängel of this Frist Nicht behoben Werden, kann innerhalb der Kunde - die Mängel auf Kosten der Firma durch einen Dritten beheben lassen - einen Preisabschlag verlangen. Rücktritt vom Vertrag Er kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Annahme des Werks unzumutbar ist und die Entfernung des Werks für die Firma keine unverhältnismässigen Nachteile mit sich bringt. In dem Fall schuldet er keine Vergütung, bereits bezahlte Vergütungen erhält er zurück. Der Unternehmer muss das Werk innert angemessener Frist vorenthalten, ansonsten kann der Kunde es auf Kosten des Unternehmers vorenthalten lassen. Swiss Carpenter GmbH haftet somit nicht für Mängel, welche die Kunden bei der Entgegennahme der Arbeiten erkannte oder hätten erkennen müssen und nicht sofort nach Entdeckung und innerhalb der genannten Fristen gemeldet hatten. Die Kunden verlieren ihren Anspruch auf Gewährleistung, wenn sie die Arbeiten unsachgemäss behandeln. 12. Zeitliches (Art. 366 OR) Die Termine für die Auftragserfüllung werden mit dem Kunden im Rahmen der Vertragsverhandlungen individuell vereinbart. Erhebliche Verzögerungen werden dem Kunden mitgeteilt. Lieferverzögerungen und Überschreitungen des Liefertermins geben dem Kunden kein Recht auf Vertragsaufhebung oder Rückerstattung des Kaufpreises oder eines Teiles davon. 13. Bereitstellung des Materials Die Swiss Carpenter GmbH bringt das notwendige Material zum Auftragstermin selbst auf Kosten des Kunden mit. Die Menge basiert auf Einer im Rahmen der Auftragsvereinbarung getroffenen Schätzung und WIRD in der Rechnung aufgeführt. Für Kleinmaterialien wird eine Pauschale verrechnet. Der Kunde den Preis und die Lieferung des gebrauchten Materials. Wird mehr als das bei der Vereinbarung geschätzte Material benötigt, wird dies dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. 14. Lieferbedingungen des Materials Die Swiss Carpenter GmbH spricht sich im Rahmen der Auftragserteilung mit dem Kunden darüber ab, wie der Ort, an dem die Dienstleistung vorgenommen werden soll, vorzufinden sein muss. Es liegt in der Verantwortung der Kunden, rechtzeitig abzuklären, ob die besagten Voraussetzungen gegeben sind und falls dies nicht der Fall ist, muss die Swiss Carpenter GmbH rechtzeitig darüber informiert werden. Andernfalls muss der Kunde allfällige zusätzlich entstehenden Kosten bezahlen. Sind zusätzliche Hilfsmittel zur Auftragserfüllung als die vereinbarten erforderlich (zB Fassadenlift) oder ist der Zugang erschwert (zB durch lange Fusswege), Kunden müssen die Swiss Carpenter GmbH vorher darüber informieren. Die durch diese Umstände zusätzlich anfallenden Kosten werden den Kunden separat in Rechnung gestellt. 15. Bedingungen zur Ausführung des Auftrags Die Arbeiten erfolgen gemäss der getroffenen Vereinbarung. Arbeiten an Wand und Decken erfordern eine geeignete Beschaffenheit der Wand- bzw. der Deckenkonstruktion. Sie erfolgen nur auf besonderen Wunsch der Kunden und auf deren alleiniges Risiko. 16. Haftung bei Liefer- oder Montageverzögerung Die Swiss Carpenter GmbH haftet bei einer von ihr zu vertretenden Auftragsverzögerung unter allen Anspruchsgrundlagen nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung für unmittelbare und direkte Schäden, in jedem Fall aber höchstens bis zum Betrag, welcher für die Arbeiten in Rechnung gestellt worden ist. Bei einem nicht von Swiss Carpenter GmbH zu vertretenden Leistungsverzug oder einer nicht von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung ist die Haftung gänzlich ausgeschlossen. 17. Express-Arbeiten / Wochenendarbeit / Nachtarbeit Bei Expressarbeiten, Wochenend- oder Nachtarbeit gelten besondere Tarife. Der Kunde muss die nötigen Unterlagen vorweisen der Bewilligungen, bevor die Swiss Carpenter GmbH die Arbeit antreten kann. 18. Datenschutz Für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Kundendaten gilt die aktuellste Version der Datenschutzerklärung, abrufbar auf der Website von Swiss Carpenter GmbH. 19. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Thalwil. Die Swiss Carpenter GmbH und ihre Kunden haben ausserdem das Recht, Klage am Wohnsitz der Kunden zu erheben. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Swiss Carpenter GmbH 2020 Geltungsbereich Für die Einbau- und Bauarbeiten, Renovationsarbeiten, Montagen, Reparaturen bei Kunden der Swiss Carpenter GmbH kommen die schriftlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. 2. Örtlicher Geltungsbereich Die Swiss Carpenter GmbH erbringt ihre Dienstleistungen grundsätzlich für Kunden mit Erbringungsort in der Schweiz. Die Swiss Carpenter GmbH hat ihren Sitz im Kanton Zürich in Thalwil. Insbesondere für Kunden ausserhalb vom Kanton Zürich ist zu beachten, dass der Hin- und Rückreiseweg der Swiss Carpenter GmbH auch vergütet werden muss. Genaue Angaben über die KM-Kosten können der jeweils aktuellen Preisliste entnommen werden. 3._wendbares Anwendbares Anwendbares Anwendbares Anwendbares Anwendbares Recht Es gilt das Werkvertragsrecht nach Art. 363ff. ODER., sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist. 4. Ein Auftrag für eine der oben genannten Dienstleistungen (Ziff. 1) der Swiss Carpenter GmbH kann mündlich oder schriftlich ausgestellt werden. Offerte nach Auftrag (Fixpreis) Der Vertrag wird mit einer Offerte durch die Swiss Carpenter GmbH bestätigt (Offerte gilt als Auftragsbestätigung). Die Offerte ist gültig für 30 Tage. Wird sie in dieser Zeit nicht abgelehnt und wird mit den Arbeiten vor Ablauf der 30 Tage begonnen, gilt der Vertrag als geschlossen. Servicearbeiten nach Aufwand (Stundensatz) Der Vertrag wird mit Auftragsbestätigung seitens Swiss Carpenter GmbH (per E-Mail oder durch Abgabe einer Auftragsbestätigung) oder durch Bezahlung einer Dienstleistung verbindlich. Widerrufsrecht Wird die Offerte nicht innert 30 Tagen abgerufen, so ist der Werkvertragszustand gekommen. Eine Annullierung der Bestellung ist schriftlich (Brief oder E-Mail) oder telefonisch bis drei Tage vor dem Beginn der vereinbarten Arbeiten möglich. Wird die Bestellung später annulliert, hat Swiss Carpenter GmbH das Recht, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 sowie allfällige unnütz gewordene Kosten bis zu maximal 100% des Dienstleistungspreises in Rechnung zu stellen oder von dem Betrag, welcher dem Kunden zurücküberwiesen wird, in Abzug zu bringen. 6. Preise Die Tarife werden Individuell zusammen gesetzt an Hand der Arbeiten. Es gelten die bei der Auftragserteilung geltenden Tarifabmachungen. Die Preisangaben für die Dienstleistungen verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer und weiterer gesetzlicher Abgaben. 7. Die Swiss Carpenter GmbH bietet verschiedene Zahlungsarten an. Alle Optionen sind auf der Website aufgeführt. Die Zahlung kann somit per Rechnung, EC Maestro, Visa, Mastercard, Twint, etc. erfolgen. 8. Bei Erstellung einer Offerte Bei Erstellung einer Offerte ist der in der Rechnung stehende Betrag zu 50%-75% im Voraus zu gleichen. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist unmittelbar nach Beendigung der Arbeit (bei Ablieferung des Werks), aber innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Arbeit zu bezahlen. Für Servicearbeiten nach Aufwand Es gilt eine stündliche Preisberechnung gemäss der aktuellen Preisliste. Die Rechnungsstellung erfolgt nach beendeter Arbeit und muss innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Arbeit erfolgen. 9. Kunden Hat der Kunde bei Fälligkeit weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann die Swiss Carpenter GmbH eine kurze Nachfrist setzen und nach deren ungenutztem Ablauf den Vertrag entschädigungslos auflösen. Die bis dahin erbrachten Leistungen müssen vollumfänglich bezogen werden. Die Swiss Carpenter GmbH hat das Recht, mit der Weiterführung der Arbeiten abzuwarten, bis die Zahlung veranlasst worden ist. Der Kunde trägt die durch den Zahlungsverkehr entstandenen Kosten. Mahngebühren 1. Mahnung 20.-- CHF 2. Mahnung 40.-- CHF 3. Mahnung 60.-- CHF 10. Prüfpflicht und Mängelrügen Der Kunde der Swiss Carpenter GmbH ist verpflichtet, die Arbeit nach Beendigung unverzüglich, innerhalb von 5 Tagen auf Mängel zu prüfen und dem Dienstleister zu melden. 11. Haftung von Swiss Carpenter GmbH Die Swiss Carpenter GmbH haftet für Werkmängel, die beim Ausführen ihrer Arbeit entstehen. Sie haftet nicht, wenn der Kunde selbst, eine Hilfsperson des Kunden oder ein vom Kunden beauftragter Dritter die Mängel verursacht haben. Der Kunde kann verlangen, dass die Mängel behoben werden (Nachbesserung). Die Firma und der Kunde vereinbaren dazu eine Frist. Können die Mängel dieser Frist nicht behoben werden, kann der Kunde - die Mängel auf Kosten der Firma durch einen Dritten beheben lassen - einen Preisabschlag verlangen. Rücktritt vom Vertrag Er kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Annahme des Werks unzumutbar ist und die Entfernung des Werks für die Firma keine unverhältnismässigen Nachteile mit sich bringt. In dem Fall schuldet er keine Vergütung, bereits bezahlte Vergütungen erhält er zurück. Der Unternehmer muss das Werk innert angemessener Frist vorenthalten, ansonsten kann der Kunde es auf Kosten des Unternehmers vorenthalten lassen. Swiss Carpenter GmbH haftet somit nicht für Mängel, welche die Kunden bei der Entgegennahme der Arbeiten erkannte oder hätten erkennen müssen und nicht sofort nach Entdeckung und innerhalb der genannten Fristen gemeldet hatten. Die Kunden verlieren ihren Anspruch auf Gewährleistung, wenn sie die Arbeiten unsachgemäß behandeln. 12. Zeitliches (Art. 366 OR) Die Termine für die Auftragserfüllung werden mit dem Kunden im Rahmen der Vertragsverhandlungen individuell vereinbart. Erhebliche Verzögerungen werden dem Kunden mitgeteilt. Lieferverzögerungen und Überschreitungen des Liefertermins geben dem Kunden kein Recht auf Vertragsaufhebung oder Rückerstattung des Kaufpreises oder eines Teiles davon. 13. Bereitstellung des Materials Die Swiss Carpenter GmbH bringt das notwendige Material zum Auftragstermin selbst auf Kosten des Kunden mit. Die Menge basiert auf Einer im Rahmen der Auftragsvereinbarung getroffenen Schätzung und WIRD in der Rechnung aufgeführt. Für Kleinmaterialien wird eine Pauschale verrechnet. Der Kunde den Preis und die Lieferung des gebrauchten Materials. Wird mehr als das bei der Vereinbarung geschätzte Material benötigt, wird dies dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. 14. Lieferbedingungen des Materials Die Swiss Carpenter GmbH spricht sich im Rahmen der Auftragserteilung mit dem Kunden darüber ab, wie der Ort, an dem die Dienstleistung vorgenommen werden soll, vorzufinden sein muss. Es liegt in der Verantwortung der Kunden, rechtzeitig abzuklären, ob die besagten Voraussetzungen gegeben sind und falls dies nicht der Fall ist, muss die Swiss Carpenter GmbH rechtzeitig darüber informiert werden. Andernfalls muss der Kunde allfällige zusätzlich entstehenden Kosten bezahlen. Sind zusätzliche Hilfsmittel zur Auftragserfüllung als die vereinbarten erforderlich (zB Fassadenlift) oder ist der Zugang erschwert (zB durch lange Fusswege), Kunden müssen die Swiss Carpenter GmbH vorher darüber informieren. Die durch diese Umstände zusätzlich anfallenden Kosten werden den Kunden separat in Rechnung gestellt. 15. Bedingungen zur Ausführung des Auftrags Die Arbeiten erfolgen gemäss der getroffenen Vereinbarung. Arbeiten an Wand und Decken erfordern eine geeignete Beschaffenheit der Wand- bzw. der Deckenkonstruktion. Sie erfolgen nur auf besonderen Wunsch der Kunden und auf deren alleiniges Risiko. 16. Haftung bei Liefer- oder Montageverzögerung Die Swiss Carpenter GmbH haftet bei einer von ihr zu vertretenden Auftragsverzögerung unter allen Anspruchsgrundlagen nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung für unmittelbare und direkte Schäden, in jedem Fall aber höchstens bis zum Betrag, welcher für die Arbeiten in Rechnung gestellt worden ist. Bei einem nicht von Swiss Carpenter GmbH zu vertretenden Leistungsverzug oder einer nicht von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung ist die Haftung gänzlich ausgeschlossen. 17. Express-Arbeiten / Wochenendarbeit / Nachtarbeit Bei Expressarbeiten, Wochenend- oder Nachtarbeit gelten besondere Tarife. Der Kunde muss die nötigen Unterlagen vorweisen der Bewilligungen, bevor die Swiss Carpenter GmbH die Arbeit antreten kann. 18. Datenschutz Für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Kundendaten gilt die aktuellste Version der Datenschutzerklärung, abrufbar auf der Website von Swiss Carpenter GmbH. 19. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Thalwil. Die Swiss Carpenter GmbH und ihre Kunden haben ausserdem das Recht, Klage am Wohnsitz der Kunden zu erheben.

  • About | Swiss Carpenter

    About us, über uns Über uns Schreiner seit 2007 Mit der Leidenschaft, einzigartige und unkonventionelle Ideen zu entwickeln und gleichzeitig mit neuen Prozessen und Techniken zu experimentieren, sind Sie bei diesem kreativen und talentierten Hersteller immer in guten Händen. Während Eriks Ausbildung zum Schreiner begann Erik ab 2003 kleine Jobs in der Expat-Community anzunehmen. ab 2016 machte sich Erik selbständig und gründete 2019 die Swiss Carpenter Gmbh. . Fließend Englisch und Deutsch 1992 in die Schweiz gezogen und das Schweizer Schulsystem besucht 2 Jahre formale Ausbildung zum Bauschreiner @ bei der Zimmerei EFZ 4 Jahre formale Ausbildung zum Fensterspezialisten @ Fenster Fabrik bei Schreiner EFZ Expertise in Rahmenarbeiten, Dämmung, Malerei, Decken, Wänden, Trennwänden und Renovierung Angebot von Ikea-Installation - Ikea-Hacks mit PAX-Schränken Begehbare Kleiderschränke LED- und indirekte Beleuchtungsarbeiten Türen, Türen, die unter Schutz stehen Windows Laminat- und Echtholzböden, Schallschutz (klicken Sie auf Parquett) Trennwände + Rahmen mit Türen Tiefer persönlicher Kontakt Reparatur- und Reparaturarbeiten (einfache Einrichtung und Installation) In Zusammenarbeit mit Speedmaster werden Schränke aller Art in Sondergrößen hergestellt . Was auch immer Ihre Vision ist, lassen Sie sich 1 Stunde lang KOSTENLOS vor Ort beraten. Lassen Sie uns Ihre Idee zum Leben erwecken. .

  • unsere Vorteile | Swiss Carpenter

    Vorteile von Flexystone Hohe Belastbarkeit Kein Flankenabriss durch Schwerlastverkehr oder Scherkräfte – auch bei ungebundener Bauweise Kehrmaschinenfest Flexystone® trotzt auch dem Einsatz von schweren Straßenkehrmaschinen und Kehrsaugmaschinen Temperaturbeständig Hitze und Frost haben keine Chance – auch bei extremer Witterung bleibt Flexystone® beständig Salz & Säurebeständig Strassenbeläge sind chemischen Belastungen ausgesetzt – Flexystone® lässt Sie nicht im Stich Dränagefähigkeit Die Wasserdurchlässigkeit ist individuell und je nach Anforderung oder Kundenwunsch einstellbar Geräuschabsorbierend Beim Befahren des Straßenbelags zählt jedes Dezibel – Flexystone® reduziert die Geräuschentwicklung Schnell wieder befahrbar Bereits nach 72 Stunden Aushärtung kann die bearbeitete Fläche für den Verkehr freigegeben werden 1-Komponenten-Fuge Kein aufwändiges Mischen – einfache Verarbeitung und effiziente Applikation durch qualifiziertes Personal „Die Fuge hält das Pflaster. Ein Quantensprung im Straßen- und Wegebau.“ Dr. Mag. Michael Henry Böttner · Schluderns Technische anfragen, jetzt anrufen

  • unsere Splitte | Swiss Carpenter

    Splitt Das Fugen-System für extreme Belastungen „Die Fuge hält das Pflaster. Ein Quantensprung im Straßen- und Wegebau.“ Dr. Mag. Michael Henry Böttner · Schluderns Technische anfragen, jetzt anrufen

  • Team | Swiss Carpenter

    Unser team, Unser Erfolg, value to what we strive for Triff das Team Gründer, Büro, Produktion, Installationen bei SC seit 2/2019 Backoffice Kundenbeziehungen bei SC seit 2/2019 Roland Installateur Produktion bei SC seit 2023 Roland Installateur Produktion bei SC seit 2023 Quinten Installateur Produktion bei SC seit 2026

  • wood flooring | Swiss Carpenter

    Flooring from laying to fixing and re-oiling, oil refresher by Holzwerkstoff Samstagern Bodenbelag Online Shop für Bodenbeläge Construction construction floorheating elements with filling preparation work floorheating elements with filling floor buildup Technology IMG_20200815_103419 vinyl flooring sanding and oiling vinyl flooring vinyl flooring flooring studio Online shop für Bodenbeläge

  • About | Swiss Carpenter

    About us, über uns 20240925_085346 20250110_111851 20240228_140603 Kitchen Installation 20210407_141314 20210617_162850 20210608_170828 20210302_134736 open shelving unit / dividing wall 20210218_204242 20210703_194143 20210121_152744 TV Shelf Kitchen Installations Parkett nach Wasserschaden Entfernen Parkett Klebresten Entfernung Material for closing up a stairway Closing up a stair way Countertop, refinish, sanding and oiling IMG_20200320_111151 Handrail Walk in Closet, with indirect lighting feature. In Volketswil Front side Walk-in closet; including bay for door. In Volketswil Floor Renovations, leveling, and insulating, with new flooring and strengthening the door way from bottum up with a beam. In Langnau am Albis Full Renovation; bringing the floor down as low as possible, for leveling compound and soundproofing and insulating effect. In Thalwil Renovation Project, Floor leveled with compound, New Dividing wall for Bedroom, walls rough finish and painted, with Farrow and Ball colour scheme. In Thalwil Renovation, ceiling, walls, floor, Cabinets made by Speedmaster. In Langnau am Albis. Base of floor, for a new build up with insulation and soundproofing Cabinet made by Speedmaster, Installed and planned by Swiss Carpenter GmbH Window replacement in Wollerau 20210302_134736 Shelving Unit, with no back wall, with a pine decor, in Albis Beams Sanding the white paint from the beams, brushing and staining in Walnut color for our client. Desk for office space we Installed and produced the office desk on site for our client in Zürich Über uns

  • FlexyStone® Schweiz | the polyurethane resin for joints

    Fugensystem auf PU-Harz Basis für die Verfugung hochbeanspruchter Pflasterflächen auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen. Das Fugen-System für extreme Belastungen für mehr Informationen Technische anfragen, jetzt anrufen Auf Pflasterflächen geht es meistens hart auf hart zu. Deshalb braucht es auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen eine Verfugung die auch mächtigen Beanspruchungen im Außenbereich gewachsen ist. Das Flexystone® Fugensystem auf PU-Harz Basis bringt alles für die vielfältigen Belastungen im Straßenverkehr mit. Seine hohe Elastizität führt zu extremer Belastbarkeit und Langlebigkeit des Belags. Damit ist Flexystone® auch für in Splitt verlegte Pflasterstein -Flächen, bei Neuverlegungen und für den Einsatz auf Bestandsflächen geeignet. Flexystone® ist die Lösung für hoch beanspruchte Beläge. „Die Fuge hält das Pflaster. Ein Quantensprung im Straßen- und Wegebau.“ Dr. Mag. Michael Henry Böttner · Schluderns für mehr Informationen für mehr Informationen Technische anfragen, jetzt anrufen Anfrage für Flexystone Termin Please fill out the following form. Company name First name Last name Address Phone Email* I declare that the info I’ve provided is accurate and complete. * Submit

  • Online Store

    Online Shop, Boden reinigung, Mopp sets, Sort by We recommend Newest arrivals Price: Low to High Price: High to Low Name: A to Z Name: Z to A Filters Clear all Filters Clear all Show items Show items PROFF Woodcare paint care matt per 1.00 lt CHF45.30 PROFF Woodcare Öl-Refresher Natur Geb. à 1.00 lt CHF44.65 PULU - paint mopp with Velcro 40 cm for vinyl and sealed surfaces CHF29.75 PULU - parquet mopp with Velcro 40 cm for oiled surfaces CHF29.75 PULU spray mopp devicewith Velcro holder 40 cm and two 600 ml pressure bottles red + blue,Includes gray handle clip CHF202.70 My Account Track Orders Shopping Bag Display prices in: CHF

  • Partner | Swiss Carpenter

    Partner mit dennen wir zusammen Arbeiten Partner Robert und Manuel Ruf Michael an Als Partner können wir Ihnen einen Service anbieten, bei dem Sie eine Kontaktperson haben, mit der Sie zusammenarbeiten können, und die verschiedenen Bereiche, die dort arbeiten, einen Teil der Arbeit erledigen, die als Spezialist erledigt werden muss. Ich suche Partner, die fair sind und zu meinem Partnerteam passen, sowie Erfahrung in der Zusammenarbeit. Schreiner installationen Kt. Aargau Subunternehmer Anonyme Firma Schreinerei im Kt. Aargau Verschiedene Jobs in der ganzen Schweiz von Basel, Genf, Zürich, Tessin, Wallis. Der Name des Unternehmens kann nicht angegeben werden. Anonyme Firma Schreinerei in Kt. Zürich, Stadt Verschiedene Jobs in und um Zürich. Der Name des Unternehmens kann nicht angegeben werden.

  • Links | Swiss Carpenter

    Links Besonderer Dank geht auch an Andras Pongo @ Enso Photography für seine professionellen Bilder ensophotography.pixieset.com/ Anrufen

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oder über Einzahlung 

 

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Maestro
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