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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Swiss Carpenter GmbH 2020

​

1.     Geltungsbereich

Für die Einbau- und Bauarbeiten, Renovationsarbeiten, Montagen, Reparaturen bei Kunden der Swiss Carpenter GmbH kommen die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

 

2.     Örtlicher Geltungsbereich

Die Swiss Carpenter GmbH erbringt ihre Dienstleistungen grundsätzlich für Kunden mit Erbringungsort in der Schweiz. Die Swiss Carpenter GmbH hat ihren Sitz im Kanton Zürich in Thalwil. Insbesondere für Kunden ausserhalb vom Kanton Zürich ist zu beachten, dass der Hin- und Rückreiseweg der Swiss Carpenter GmbH auch vergütet werden muss. Genaue Details über die KM-Kosten können der jeweils aktuellen Preisliste entnommen werden.

 

3.     Anwendbares Recht

Es gilt das Werkvertragsrecht nach Art. 363 ff. OR., sofern nichts anderes zwischen den Parteien vertraglich vereinbart worden ist.

 

4.     Bestellvorgang

Ein Auftrag für eine der oben genannten Dienstleistungen (Ziff. 1) der Swiss Carpenter GmbH kann mündlich oder schriftlich erteilt werden.

Offerte nach Auftrag (Fixpreis)

Der Vertrag wird mit einer Offerte durch die Swiss Carpenter GmbH bestätigt (Offerte gilt als Auftragsbestätigung). Die Offerte ist gültig für 30 Tage. Wird sie in dieser Zeit nicht abgelehnt und wird mit den Arbeiten vor Ablauf der 30 Tage begonnen, gilt der Vertrag als geschlossen.

Servicearbeiten nach Aufwand (Stundensatz)

Der Vertrag wird mit Auftragsbestätigung seitens Swiss Carpenter GmbH (per E-Mail oder durch Abgabe einer Auftragsbestätigung) oder durch Bezahlung einer Dienstleistung verbindlich.

 

5.     Widerrufsrecht

Wird die Offerte nicht innert 30 Tagen widerrufen, so ist der Werkvertrag zustande gekommen.

Eine Annullierung der Bestellung ist schriftlich (Brief oder E-Mail) oder telefonisch bis drei Tage vor dem Beginn der vereinbarten Arbeiten möglich.

Wird die Bestellung später annulliert, hat Swiss Carpenter GmbH das Recht, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 sowie allfällige unnütz gewordene Aufwendungen bis zu maximal 100% des Dienstleistungspreises in Rechnung zu stellen oder von dem Betrag, welcher dem Kunden zurücküberwiesen wird, in Abzug zu bringen.

 

6.     Preise

Die Tarife werden Individuell zusammen gesetzt an hand der Arbeiten. Es gelten die bei der Auftragserteilung gültigen Tarif abmachungen. Die Preisangaben für die Dienstleistungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und weiterer gesetzlicher Abgaben.

 

7.     Zahlungsarten

Die Swiss Carpenter GmbH bietet verschiedene Zahlungsarten an. Alle Optionen sind auf der Website aufgeführt. Die Zahlung kann somit per Rechnung, EC Maestro, Visa, Mastercard, Twint, etc. beglichen werden. Bei Kartenzahlungen wird ein Zuschlag von 2,5% verrechnet.

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8.     Rechnungsbedingungen

Bei Erstellung einer Offerte

Bei Erstellung einer Offerte ist der in der Rechnung stehende Betrag zu 50% im Voraus zu begleichen. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist unmittelbar nach Beendigung der Arbeit (bei Ablieferung des Werks), aber spätestens innert 10 Tagen nach Beendigung der Arbeit zu bezahlen.

Für Servicearbeiten nach Aufwand

Es gilt eine stündliche Preisberechnung gemäss der aktuellen Preisliste. Die Rechnungsstellung erfolgt nach beendeter Arbeit und muss innert 10 Tagen nach Beendigung der Arbeit beglichen werden.

 

9.     Zahlungsverzug des Kunden

Hat der Kunde bei Fälligkeit weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann die Swiss Carpenter GmbH eine kurze Nachfrist setzen und nach deren ungenutztem Ablauf den Vertrag entschädigungslos fristlos auflösen. Die bis dahin erbrachten Leistungen müssen vollumfänglich beglichen werden. Die Swiss Carpenter GmbH hat das Recht, mit der Weiterführung der Arbeiten abzuwarten, bis die Zahlung beglichen worden ist. Der Kunde trägt die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.

Mahngebühren

1.Mahnung 20.-- CHF

2.Mahnung 40.-- CHF

3.Mahnung 60.-- CHF

 

10.  Prüfpflicht und Mängelrüge

Der Kunde der Swiss Carpenter GmbH ist verpflichtet, die Arbeit nach Beendigung umgehend, spätestens innert 5 Tagen auf Mängel zu prüfen und dem Dienstleister zu melden.

 

11.  Haftung von Swiss Carpenter GmbH

Die Swiss Carpenter GmbH haftet für Werkmängel, die beim Ausführen ihrer Arbeit entstehen. Sie haftet nicht, wenn der Kunde selbst, eine Hilfsperson des Kunden oder ein vom Kunden beauftragter Dritter die Mängel verursacht haben.

Der Kunde kann verlangen, dass die Mängel behoben werden (Nachbesserung). Die Firma und der Kunde vereinbaren dazu eine angemessene Frist. Können die Mängel innerhalb dieser Frist nicht behoben werden, kann der Kunde

- die Mängel auf Kosten der Firma durch einen Dritten beheben lassen

- einen Preisabschlag verlangen.

Rücktritt vom Vertrag

Er kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Annahme des Werks unzumutbar ist und die Entfernung des Werks für die Firma keine unverhältnismässigen Nachteile mit sich bringt. In dem Fall schuldet er keine Vergütung, bereits bezahlte Vergütungen erhält er zurück. Der Unternehmer muss das Werk innert angemessener Frist entfernen, ansonsten kann der Kunde es auf Kosten des Unternehmers entfernen lassen.

Swiss Carpenter GmbH haftet somit nicht für Mängel, welche die Kunden bei der Entgegennahme der Arbeiten erkannte oder hätten erkennen müssen und nicht sofort nach Entdeckung und innerhalb der genannten Fristen gemeldet hatten.

Die Kunden verlieren ihren Anspruch auf Gewährleistung, wenn sie die Arbeiten unsachgemäss behandeln.

 

12.  Zeitliches (Art. 366 OR)

Die Termine für die Auftragserfüllung werden mit dem Kunden im Rahmen der Vertragsverhandlungen individuell vereinbart.

Erhebliche Verzögerungen werden dem Kunden mitgeteilt. Lieferverzögerungen und Überschreitungen des Liefertermins geben dem Kunden kein Recht auf Vertragsaufhebung oder Rückerstattung des Kaufpreises oder eines Teiles davon.

 

13.  Bereitstellung des Materials

Die Swiss Carpenter GmbH bringt das notwendige Material zum Auftragstermin selbst auf Kosten des Kunden mit. Die Menge basiert auf einer im Rahmen der Auftragsvereinbarung getroffenen Schätzung und wird in der Rechnung aufgeführt. Für Kleinmaterialien wird eine Pauschale verrechnet. Der Kunde bezahlt den Preis und die Lieferung des benötigten Materials. Wird mehr als das bei der Vereinbarung geschätzte Material benötigt, wird dies dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

14.  Lieferbedingungen des Materials

Die Swiss Carpenter GmbH spricht sich im Rahmen der Auftragserteilung mit dem Kunden darüber ab, wie der Ort, an dem die Dienstleistung vorgenommen werden soll, vorzufinden sein muss. Es liegt in der Verantwortung der Kunden, rechtzeitig abzuklären, ob die genannten Voraussetzungen gegeben sind und falls dies nicht der Fall ist, muss die Swiss Carpenter GmbH rechtzeitig darüber informiert werden. Andernfalls muss der Kunde allfällige zusätzlich entstehenden Kosten bezahlen.

 

Sind zusätzliche Hilfsmittel zur Auftragserfüllung als die vereinbarten erforderlich (z.B. Fassadenlift) oder ist der Zugang erschwert (z.B. durch lange Fusswege), müssen Kunden die Swiss Carpenter GmbH vorher darüber informieren. Die durch diese Umstände zusätzlich anfallenden Kosten werden den Kunden separat in Rechnung gestellt.

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15.  Bedingungen zur Ausführung des Auftrags

Die Arbeiten erfolgen gemäss der getroffenen Vereinbarung. Arbeiten an Wand und Decken erfordern eine geeignete Beschaffenheit der Wand- bzw. der Deckenkonstruktion. Sie erfolgen nur auf besonderen Wunsch der Kunden und auf deren alleiniges Risiko.

​

16.  Haftung bei Liefer- oder Montageverzögerung

Die Swiss Carpenter GmbH haftet bei einer von ihr zu vertretenden Auftragsverzögerung unter allen Anspruchsgrundlagen nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung für unmittelbare und direkte Schäden, in jedem Fall aber höchstens bis zum Betrag, welcher für die Arbeiten in Rechnung gestellt worden ist.

Bei einem nicht von Swiss Carpenter GmbH zu vertretenden Leistungsverzug oder einer nicht von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung ist die Haftung gänzlich ausgeschlossen.

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17.  Express-Arbeiten / Wochenendarbeit / Nachtarbeit

Bei Expressarbeiten, Wochenend- oder Nachtarbeit gelten besondere Tarife. 

Der Kunde muss die nötigen Unterlagen vorweisen der Bewilligungen, bevor die Swiss Carpenter GmbH die Arbeit antreten kann.

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18.  Datenschutz

Für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Kundendaten gilt die aktuellste Version der Datenschutzerklärung, abrufbar auf der Website von Swiss Carpenter GmbH.

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19.  Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Thalwil. Die Swiss Carpenter GmbH und ihre Kunden haben ausserdem das Recht, Klage am Wohnsitz der Kunden zu erheben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Swiss Carpenter GmbH 2020

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1.     Geltungsbereich

Für die Einbau- und Bauarbeiten, Renovationsarbeiten, Montagen, Reparaturen bei Kunden der Swiss Carpenter GmbH kommen die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

 

2.     Örtlicher Geltungsbereich

Die Swiss Carpenter GmbH erbringt ihre Dienstleistungen grundsätzlich für Kunden mit Erbringungsort in der Schweiz. Die Swiss Carpenter GmbH hat ihren Sitz im Kanton Zürich in Thalwil. Insbesondere für Kunden ausserhalb vom Kanton Zürich ist zu beachten, dass der Hin- und Rückreiseweg der Swiss Carpenter GmbH auch vergütet werden muss. Genaue Details über die KM-Kosten können der jeweils aktuellen Preisliste entnommen werden.

 

3.     Anwendbares Recht

Es gilt das Werkvertragsrecht nach Art. 363 ff. OR., sofern nichts anderes zwischen den Parteien vertraglich vereinbart worden ist.

 

4.     Bestellvorgang

Ein Auftrag für eine der oben genannten Dienstleistungen (Ziff. 1) der Swiss Carpenter GmbH kann mündlich oder schriftlich erteilt werden.

Offerte nach Auftrag (Fixpreis)

Der Vertrag wird mit einer Offerte durch die Swiss Carpenter GmbH bestätigt (Offerte gilt als Auftragsbestätigung). Die Offerte ist gültig für 30 Tage. Wird sie in dieser Zeit nicht abgelehnt und wird mit den Arbeiten vor Ablauf der 30 Tage begonnen, gilt der Vertrag als geschlossen.

Servicearbeiten nach Aufwand (Stundensatz)

Der Vertrag wird mit Auftragsbestätigung seitens Swiss Carpenter GmbH (per E-Mail oder durch Abgabe einer Auftragsbestätigung) oder durch Bezahlung einer Dienstleistung verbindlich.

 

5.     Widerrufsrecht

Wird die Offerte nicht innert 30 Tagen widerrufen, so ist der Werkvertrag zustande gekommen.

Eine Annullierung der Bestellung ist schriftlich (Brief oder E-Mail) oder telefonisch bis drei Tage vor dem Beginn der vereinbarten Arbeiten möglich.

Wird die Bestellung später annulliert, hat Swiss Carpenter GmbH das Recht, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 sowie allfällige unnütz gewordene Aufwendungen bis zu maximal 100% des Dienstleistungspreises in Rechnung zu stellen oder von dem Betrag, welcher dem Kunden zurücküberwiesen wird, in Abzug zu bringen.

 

6.     Preise

Die Tarife werden Individuell zusammen gesetzt an hand der Arbeiten. Es gelten die bei der Auftragserteilung gültigen Tarif abmachungen. Die Preisangaben für die Dienstleistungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und weiterer gesetzlicher Abgaben.

 

7.     Zahlungsarten

Die Swiss Carpenter GmbH bietet verschiedene Zahlungsarten an. Alle Optionen sind auf der Website aufgeführt. Die Zahlung kann somit per Rechnung, EC Maestro, Visa, Mastercard, Twint, etc. beglichen werden. Bei Kartenzahlungen wird ein Zuschlag von 2,5% verrechnet.

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8.     Rechnungsbedingungen

Bei Erstellung einer Offerte

Bei Erstellung einer Offerte ist der in der Rechnung stehende Betrag zu 50%-75% im Voraus zu begleichen. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist unmittelbar nach Beendigung der Arbeit (bei Ablieferung des Werks), aber spätestens innert 10 Tagen nach Beendigung der Arbeit zu bezahlen.

Für Servicearbeiten nach Aufwand

Es gilt eine stündliche Preisberechnung gemäss der aktuellen Preisliste. Die Rechnungsstellung erfolgt nach beendeter Arbeit und muss innert 10 Tagen nach Beendigung der Arbeit beglichen werden.

 

9.     Zahlungsverzug des Kunden

Hat der Kunde bei Fälligkeit weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann die Swiss Carpenter GmbH eine kurze Nachfrist setzen und nach deren ungenutztem Ablauf den Vertrag entschädigungslos fristlos auflösen. Die bis dahin erbrachten Leistungen müssen vollumfänglich beglichen werden. Die Swiss Carpenter GmbH hat das Recht, mit der Weiterführung der Arbeiten abzuwarten, bis die Zahlung beglichen worden ist. Der Kunde trägt die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.

Mahngebühren

1.Mahnung 20.-- CHF

2.Mahnung 40.-- CHF

3.Mahnung 60.-- CHF

 

10.  Prüfpflicht und Mängelrüge

Der Kunde der Swiss Carpenter GmbH ist verpflichtet, die Arbeit nach Beendigung umgehend, spätestens innert 5 Tagen auf Mängel zu prüfen und dem Dienstleister zu melden.

 

11.  Haftung von Swiss Carpenter GmbH

Die Swiss Carpenter GmbH haftet für Werkmängel, die beim Ausführen ihrer Arbeit entstehen. Sie haftet nicht, wenn der Kunde selbst, eine Hilfsperson des Kunden oder ein vom Kunden beauftragter Dritter die Mängel verursacht haben.

Der Kunde kann verlangen, dass die Mängel behoben werden (Nachbesserung). Die Firma und der Kunde vereinbaren dazu eine angemessene Frist. Können die Mängel innerhalb dieser Frist nicht behoben werden, kann der Kunde

- die Mängel auf Kosten der Firma durch einen Dritten beheben lassen

- einen Preisabschlag verlangen.

Rücktritt vom Vertrag

Er kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Annahme des Werks unzumutbar ist und die Entfernung des Werks für die Firma keine unverhältnismässigen Nachteile mit sich bringt. In dem Fall schuldet er keine Vergütung, bereits bezahlte Vergütungen erhält er zurück. Der Unternehmer muss das Werk innert angemessener Frist entfernen, ansonsten kann der Kunde es auf Kosten des Unternehmers entfernen lassen.

Swiss Carpenter GmbH haftet somit nicht für Mängel, welche die Kunden bei der Entgegennahme der Arbeiten erkannte oder hätten erkennen müssen und nicht sofort nach Entdeckung und innerhalb der genannten Fristen gemeldet hatten.

Die Kunden verlieren ihren Anspruch auf Gewährleistung, wenn sie die Arbeiten unsachgemäss behandeln.

 

12.  Zeitliches (Art. 366 OR)

Die Termine für die Auftragserfüllung werden mit dem Kunden im Rahmen der Vertragsverhandlungen individuell vereinbart.

Erhebliche Verzögerungen werden dem Kunden mitgeteilt. Lieferverzögerungen und Überschreitungen des Liefertermins geben dem Kunden kein Recht auf Vertragsaufhebung oder Rückerstattung des Kaufpreises oder eines Teiles davon.

 

13.  Bereitstellung des Materials

Die Swiss Carpenter GmbH bringt das notwendige Material zum Auftragstermin selbst auf Kosten des Kunden mit. Die Menge basiert auf einer im Rahmen der Auftragsvereinbarung getroffenen Schätzung und wird in der Rechnung aufgeführt. Für Kleinmaterialien wird eine Pauschale verrechnet. Der Kunde bezahlt den Preis und die Lieferung des benötigten Materials. Wird mehr als das bei der Vereinbarung geschätzte Material benötigt, wird dies dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

14.  Lieferbedingungen des Materials

Die Swiss Carpenter GmbH spricht sich im Rahmen der Auftragserteilung mit dem Kunden darüber ab, wie der Ort, an dem die Dienstleistung vorgenommen werden soll, vorzufinden sein muss. Es liegt in der Verantwortung der Kunden, rechtzeitig abzuklären, ob die genannten Voraussetzungen gegeben sind und falls dies nicht der Fall ist, muss die Swiss Carpenter GmbH rechtzeitig darüber informiert werden. Andernfalls muss der Kunde allfällige zusätzlich entstehenden Kosten bezahlen.

 

Sind zusätzliche Hilfsmittel zur Auftragserfüllung als die vereinbarten erforderlich (z.B. Fassadenlift) oder ist der Zugang erschwert (z.B. durch lange Fusswege), müssen Kunden die Swiss Carpenter GmbH vorher darüber informieren. Die durch diese Umstände zusätzlich anfallenden Kosten werden den Kunden separat in Rechnung gestellt.

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15.  Bedingungen zur Ausführung des Auftrags

Die Arbeiten erfolgen gemäss der getroffenen Vereinbarung. Arbeiten an Wand und Decken erfordern eine geeignete Beschaffenheit der Wand- bzw. der Deckenkonstruktion. Sie erfolgen nur auf besonderen Wunsch der Kunden und auf deren alleiniges Risiko.

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16.  Haftung bei Liefer- oder Montageverzögerung

Die Swiss Carpenter GmbH haftet bei einer von ihr zu vertretenden Auftragsverzögerung unter allen Anspruchsgrundlagen nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung für unmittelbare und direkte Schäden, in jedem Fall aber höchstens bis zum Betrag, welcher für die Arbeiten in Rechnung gestellt worden ist.

Bei einem nicht von Swiss Carpenter GmbH zu vertretenden Leistungsverzug oder einer nicht von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung ist die Haftung gänzlich ausgeschlossen.

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17.  Express-Arbeiten / Wochenendarbeit / Nachtarbeit

Bei Expressarbeiten, Wochenend- oder Nachtarbeit gelten besondere Tarife. 

Der Kunde muss die nötigen Unterlagen vorweisen der Bewilligungen, bevor die Swiss Carpenter GmbH die Arbeit antreten kann.

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18.  Datenschutz

Für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Kundendaten gilt die aktuellste Version der Datenschutzerklärung, abrufbar auf der Website von Swiss Carpenter GmbH.

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19.  Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Thalwil. Die Swiss Carpenter GmbH und ihre Kunden haben ausserdem das Recht, Klage am Wohnsitz der Kunden zu erheben.

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